AGBs

Geltungsbereich und Vereinsrahmen

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Vermietbedingungen (AGB) regeln die entgeltliche Überlassung von vereinseigenen Freizeitfahrzeugen (Vans/Freizeitfahrzeugen) durch Wickiup Campers (nachfolgend „Vermieter“) an seine Vereinsmitglieder (nachfolgend „Mieter“).

(2) Ein Mietverhältnis kommt ausschließlich mit Personen zustande, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine gültige Mitgliedschaft im Verein besitzen. Eine Vermietung an Nicht-Mitglieder ist ausgeschlossen.

(3) Ergänzend zu diesen AGB gelten die Statuten des Vereins Wickiup Campers sowie die Nutzungsordnung für vereinseigene Fahrzeuge in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Bei Widersprüchen haben die Statuten Vorrang, anschließend die Nutzungsordnung, danach diese AGB.

(4) Der Vermieter erbringt keine Reiseleistungen im Sinne des Pauschalreisegesetzes. Die Verantwortung für Fahrtweg, Routenplanung und Nutzung liegt ausschließlich beim Mieter.

(5) Mietentgelte: Die Höhe des Mietpreises ergibt sich aus der gültigen Preisliste oder dem individuellen Mietvertrag. Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG

Alle Preise „Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

1. Vertragsgegenstand und Fahrzeugnutzung

(1) Vertragsgegenstand ist die zeitweise Überlassung eines fahrbereiten Vans. Die genaue Fahrzeugkategorie ergibt sich aus dem Mietvertrag.

(2) Bei Übergabe und Rücknahme wird ein schriftliches Protokoll erstellt. Dieses ist Bestandteil des Mietvertrages und von beiden Parteien zu unterzeichnen.

(3) Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag eingetragenen weiteren Fahrern geführt werden. Der Mieter hat sicherzustellen, dass jeder Fahrer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Für das Verhalten der eingetragenen Fahrer haftet der Mieter wie für eigenes.

(4) Der Mieter verpflichtet sich zu:

  • sorgfältiger und sachgemäßer Nutzung des Fahrzeuges,

  • regelmäßiger Kontrolle von Ölstand, Wasserstand und Reifendruck,

  • Einhaltung aller Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften,

  • ordnungsgemäßem Verschließen des Fahrzeuges bei Verlassen,

  • ordnungsgemäßer Sicherung gegen Diebstahl.

(5) Untersagt sind insbesondere:

  • motorsportliche Nutzungen,

  • Fahrten auf nicht dafür vorgesehenem Gelände, unbefestigten Strassen

  • Weitervermietung oder Leihe an Dritte,

  • gewerbliche oder berufliche Nutzung,

  • Transport gefährlicher, illegaler oder meldepflichtiger Güter,

  • Nutzung zur Begehung von Straftaten oder Zollverstößen.

(6) Fahrten in Krisen- oder Kriegsgebiete sind verboten. Fahrten außerhalb Europas bedürfen einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

(7) Reparaturen bis 50 € dürfen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ohne Rücksprache durchgeführt werden. Höhere Reparaturen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Rückerstattung erfolgt gegen Vorlage der Originalbelege, sofern kein Eigenverschulden des Mieters vorliegt.

(8) Technische oder optische Veränderungen am Fahrzeug sind untersagt.

(9) Die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt.

2. Mietpreis, Kosten, Kaution

(1) Die Höhe des Mietpreises ergibt sich aus der gültigen Preisliste oder dem individuellen Mietvertrag. Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG

Alle Preise „Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

(2) Vom Mieter zu tragen sind insbesondere:

  • Kraftstoffkosten,

  • Maut- und Straßenbenützungsgebühren,

  • Stellplatz- und Campinggebühren,

  • Fährkosten,

  • Bußgelder und behördliche Gebühren. Bearbeitungsgebühr pro Fall 40€.

(3) Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Fehlmengen werden von der Kaution abgezogen.

(4) Eine Reinigungspauschale gemäß Preisliste wird je Anmietung verrechnet.

(5) Die Kaution beträgt 1.500 € und ist 20 Tage vor Mietbeginn zu überweisen. Sie dient zur Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters.

(6) Nach ordnungsgemäßer Rückgabe erfolgt die Rückzahlung der Kaution abzüglich:

  • Aussergewöhnliche Reinigungskosten (zb. Harz-Entfernung)

  • Schäden,

  • fehlender Teile,

  • Betankungskosten,

  • sonstiger berechtigter Forderungen.

(7) Bis zur endgültigen Klärung eines Schadenfalles ist der Vermieter berechtigt, die Kaution zurückzubehalten.

3. Reservierung, Zahlungen, Storno, Nichterscheinen

(1) Eine Reservierung ist erst mit schriftlicher Bestätigung und Erhalt der Anzahlung (30 %) verbindlich.

(2) Der Restbetrag sowie die Kaution müssen spätestens 20 Tage vor Mietbeginn eingelangt sein.

(3) Stornogebühren:

  • bis 60 Tage vor Mietbeginn: 20 %

  • bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 %

  • ab 29 Tage vor Mietbeginn: 100 %

(4) Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Übergabezeitpunkt, gilt der Vertrag als storniert und der Mieter haftet entsprechend den Stornobedingungen.

(5) Eine anteilige Rückerstattung bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt nicht.

4. Mindestalter und Führerschein

Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren einen gültigen Führerschein der entsprechenden Klasse besitzen.

5. Fahrzeugübernahme und Rückgabe

(1) Fahrzeugübernahme und Rückgabe erfolgen zu den im Mietvertrag genannten Zeiten.

(2) Bei Übergabe sind Ausweis und Führerschein im Original vorzulegen.

(3) Der Vermieter darf die Übergabe verweigern, wenn:

  • Dokumente fehlen,

  • Kaution oder Mietpreis nicht bezahlt sind,

  • der Fahrer die Voraussetzungen nicht erfüllt.

(4) Das Fahrzeug muss gereinigt zurückgegeben werden.

Folgende Pauschalen werden verrechnet:

  • Toilette nicht entleert: 100 €

  • Harz-/Sonderverschmutzung: laut tatsächlichem Aufwand

(5) Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden laut aktueller Preisliste verrechnet.

(6) Rückgabeverspätung:

50 € pro angefangener Stunde.

6. Ersatzfahrzeug

(1) Kann der Vermieter ohne eigenes Verschulden kein Fahrzeug bereitstellen, stellt er ein Ersatzfahrzeug derselben Kategorie oder erstattet die geleisteten Zahlungen.

(2) Schadensersatzansprüche des Mieters bestehen nicht.

(3) Bei Eigenverschulden des Mieters entfällt der Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.

7. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungen.

Für nicht gedeckte Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Haftung des Mieters

(1) Der Mieter haftet in vollem Umfang bei:

  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

  • Alkohol- oder Drogenkonsum,

  • Missachtung der Fahrzeugabmessungen,

  • Nutzung zu verbotenen Zwecken,

  • Bedienungsfehlern,

  • unsachgemäßer Behandlung,

  • Verspäteter Rückgabe.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Mieter bis zum Selbstbehalt der Kaskoversicherung.

(3) Wird das Fahrzeug an nicht eingetragene Fahrer überlassen, haftet der Mieter voll.

(4) Der Mieter trägt sämtliche Gebühren, Bußgelder und Strafen.

(5) Bei Totalschaden haftet der Mieter bis zum Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, maximal jedoch gemäß Preisliste.

9. Versicherungsschutz

(1) Haftpflichtversicherung gemäß gesetzlicher Vorgaben.

(2) Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt 1500€ je Schadensfall.

(3) Keine Deckung für persönliche Gegenstände.

(4) Diebstahl ohne vorliegende Schlüssel ist vom Mieter zu tragen.

(5) Schäden durch falsche Betankung sind voll vom Mieter zu tragen.

(6) Buszelt, und Zubehör laut Mietvertrag sind nicht versichert.

10. Verhalten bei Unfall oder Schaden

(1) Sofortige Verständigung der Polizei und des Vermieters.

(2) Kein Schuldanerkenntnis gegenüber Dritten.

(3) Vollständige Dokumentation erforderlich.

(4) Unfallbericht ist bei Rückgabe abzugeben.

(5) Schutzbriefleistungen sind priorisiert in Anspruch zu nehmen.

11. Allgemeine Bestimmungen

a) Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.

b) Der Mieter darf nur dann Forderungen gegen den Vermieter aufrechnen, wenn diese Forderungen zweifelsfrei feststehen – also wenn sie

  • unbestritten,

  • rechtskräftig festgestellt oder

  • entscheidungsreif

sind.

In allen anderen Fällen ist eine Aufrechnung ausgeschlossen.

c) Der Mieter darf keine Rechte oder Forderungen aus dem Mietvertrag an andere Personen übertragen.

Ebenso ist es nicht erlaubt, Ansprüche für jemand anderen im eigenen Namen geltend zu machen.

c) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen

12. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.

(2) Änderungen bedürfen der Schriftform.

(3) Es gilt österreichisches Recht.

(4) Für Streitigkeiten aus Vereinsverhältnis und Mietvertrag gilt – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand Österreich.

(5) Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.